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ANTEASERUNG DER ÜBERSCHRIFT

Behandlungs­honorar


Die Berechnung des Honorars erfolgt, sofern möglich, nach dem Heilpraktiker - Gebührenverzeichnis GebüH.






Beihilfe- und private Krankenkassenleistungen werden berücksichtigt. Für individuelle außergewöhnliche Beratungen oder Behandlungen wird ein Sonderhonorar mit dem Patienten vereinbart. Die Honorabrechnung erfolgt je nach Vereinbarung über Rechnung per Post. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung oder Verrechnungsscheck Voraus­zah­lungen für bestimmte Therapieverfahren sind nicht vorgesehen. Über die Honorarabwicklung und Therapieverfahren wird der Patient vor Beginn der

Behandlung aufgeklärt!


  • Physiotherapeutische Behandlungen
  • Alle gesetzlichen Krankenkassen nach
  • ärztlicher Verordnung
  • Privat Versicherte
  • Selbstzahler